Angelschein

Der Weg zum Angelschein in Hessen
Wenn Sie bei uns Mitglieder werden wollen, ist ein Fischereischein verpflichtend. Der Weg dahin ist mit überschaubarem Aufwand verbunden. 

Für Jugendliche gibt es den Jugendfischereischein oder durch Bezahlung einer Fischereiabgabe beim Amt, eine Möglichkeit ohne Lehrgang und Prüfung zu angeln. Bitte beachten Sie, dass Angelhelfer und Jugendfischereischeininhaber die Fische nicht versorgen, das heißt betäuben oder töten dürfen. 

Helferregelung ( für Kinder unter 10 Jahren)

In Hessen haben wir die sogenannte "Helferregelung" die besagt, dass man sich als Volljähriger und zum Fischfang berechtigter Angler von weiteren Personen (Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, also so lange sie maximal 9 Jahre alt sind) unterstützen lassen kann. Diese Regelung soll Kindern die Möglichkeit geben, an die Angelei herangeführt zu werden.

 Fischereischein (verpflichtend für alle Angler ab 16 Jahren)

mg src="https://vg04.met.vgwort.de/na/bbcdcb45ce674cd0a754dab6a7bf5e72" width="1" height="1" alt=""/> Generell ist das selbstständige Angeln für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr möglich, sofern sie einen Vorbereitungslehrgang und eine staatliche Prüfung machen. Termine und Informationen finden Sie im unteren Teil der Seite.  

Ab dem 16. Lebensjahr sind das Ablegen einer Prüfung und der Erwerb des Fischereischeins zum Angeln verpflichtend. 

Jugendfischereischein oder Inhaber der Fischereiabgabe (Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren)

Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können auch unter die Helferregelung fallen, wenn sie eine so genannte Fischereiabgabe zahlen

Auskunft des Ordnungsamtes Frankfurt vom 24.01.2024:
Bitte eine Email an 32.wjf@stadt-frankfurt.de schicken mit dem Namen, Adresse und Geburtsdatum des Kindes und um die Bezahlung der Fischereiabgabe bitten. Bitte dazuschreiben, für wieviele Jahre bezahlt werden soll. Die Gebühren für die Verwaltung beträgt einmalig ca. 3 EUR und für jedes gewünschte Jahr 3,5 EUR.
Es folgt ein Überweisungsbeleg und nach Bezahlung wird die Bestätigung für die Fischereiabgabe zugesandt. Es ist kein Vorsprechen beim Amt nötig.

Das ist ein Erfahrungsbericht von der Stadt Frankfurt und gilt nur für dessen Einwohner. Bei den anderen Landkreisen wird es ähnlich sein.

Das zuständige Amt findet man im Internet. Hier sind ein paar Beispiele: 
Lehrgang für Fischereischein

Der Landesfischereiverband Hessen bietet Vorbereitungskurse zur Erlangung des staatlichen Fischereischeines gem. § 4 VO über die Fischerprüfung in Hessen an. In der Regel werden diese Kurse in fünf Tagen abgehalten, die nach Möglichkeit an fünf aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. 
Alternativ ist ein Onlinekurs möglich. Auf diesen folgt jedoch zwingend ein Praxistag.

Alle Infos darüber finden Sie hier.

Wichtig: der Frankfurter Fischereiverein ist nicht für die Ausrichtung und Durchführung der Fischereiprüfung zuständig, sondern der Verband Hessischer Fischer.
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