Jugendfischereischein oder Inhaber der Fischereiabgabe (Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren)
Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können auch unter die Helferregelung fallen, wenn sie eine so genannte Fischereiabgabe zahlen
Auskunft des Ordnungsamtes Frankfurt vom 24.01.2024:
Bitte eine Email an 32.wjf@stadt-frankfurt.de
schicken mit dem Namen, Adresse und Geburtsdatum des Kindes und um die Bezahlung der Fischereiabgabe bitten. Bitte dazuschreiben, für wieviele Jahre bezahlt werden soll. Die Gebühren für die Verwaltung beträgt einmalig ca. 3 EUR und für jedes gewünschte Jahr 3,5 EUR.
Es folgt ein Überweisungsbeleg und nach Bezahlung wird die Bestätigung für die Fischereiabgabe zugesandt. Es ist kein Vorsprechen beim Amt nötig.
Das ist ein Erfahrungsbericht von der Stadt Frankfurt und gilt nur für dessen Einwohner. Bei den anderen Landkreisen wird es ähnlich sein.
Das zuständige Amt findet man im Internet. Hier sind ein paar Beispiele: