Unsere Gewässer

Unsere Teiche

Unser Teich mit Vereinsheim

Der Teich ist von Frankfurt aus am nächsten gelegen, eingezäunt und hat ein Vereinsheim. Hier kommen vor allem Friedfischangler auf ihre Kosten.

Unser Teich in Neuweilnau

Der Teich ist gut mit Raub- und Friedfischen besetzt, sehr ruhig und idyllisch und hat gute Parkmöglichkeiten.

Unser Teich in Hüttengesäß

Der Vogleichteich in Hüttengesäß  ist unser größtes Stehgewässer und besonders bei unseren Raubfischanglern sehr beliebt. Hier sind auch Zanderfänge möglich.

Unser Teich in Hammersbach

Hier fühlen sich alle wohl: Karpfen, Hechte und Biber.

Unser kleinster Teich

Ein Paradies für Karpfen und Schleien.

Unsere Fließgewässer

Unser Forellengewässer

Der Eschbach fließt durch Bad Homburg und dem Frankfurter Norden um in die Nidda zu münden. Heimat für Döbel, Barsche und Forellen.

Unser größtes Fließgewässer in Frankfurt

Die Nidda ist ein ruhig bis mäßig fließendes Gewässer mit vielen unterschiedlichen Fischarten, sogar Welse. Der Altarm ist mit versunkenen Bäumen ein idealer Rückzugsort für Fische, kann aber auch beangelt werden.

Für jeden etwas dabei

Schnell und langsam fließenes Gewässer mit Inseln und sehr naturnah belassen. Wenig Bäume am Ufer. Für Ansitzangeln, Spinnfischen und sogar für das Fliegenfischen geeignet.

Ideal für unsere Spinnfischer

In Lindheim lässt sich unser Nidderstück gut mit der Spinnrute abgehen und Hechten, Döbeln und Forellen nachstellen.

Unsere kleinste Bachstrecke

Ca. 1,7 km von der Niddermündung aufwärts verläuft unsere kleinste Bachstrecke.

  • Unsere Gewässerordnung (bitte aufklappen)


    GEWÄSSERORDNUNG


    Die Gewässerordnung ist von jedem Mitglied und jedem Gastangler verpflichtend einzuhalten. Sie gilt für alle Gewässer des Frankfurter Fischereivereins von 1875 e.V. Eine Übersicht über alle Gewässer befindet sich auf der Homepage (www.frankfurter-fv.de). Dort sind auch die Gewässergrenzen aufgezeigt. 


    Voraussetzungen


    Jedes Mitglied benötigt zum Angeln einen gültigen staatlichen Fischereischein, den Mitgliedsausweis, den Jahreserlaubnisschein, die Gewässerordnung und den Alarmplan. Im Falle der gemeinsamen Befischung der IG-Nidda bzw. IG-Nidder müssen die entsprechenden Karten an diesen Gewässern ebenfalls mitgeführt werden. 


    Diese Dokumente sowie das im Einsatz befindliche Angelgerät, sind den kontrollierenden Fischereiaufsehern und jedem sich ausweisenden Vereinsmitglied auf Verlangen vorzuzeigen.


    Das Fischen ist rund um die Uhr gestattet. Am Teich Dornholzhausen darf nur von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geangelt werden, um die Nachbarn vor Lärmbelästigung zu schützen. 


    Jugendliche bis 14 Jahre dürfen an den Gewässern nur in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsmitglieds angeln. Das Nachtfischen ist für Kinder und Jugendliche nur in Begleitung eines volljährigen Vereinsmitglieds erlaubt. Hier ist nach dem Jugendschutzgesetz zu verfahren. 


    In stehenden Gewässern darf nicht aus Wasserfahrzeugen geangelt werden. Im Winter dürfen die stehenden und fließenden Gewässer nur beangelt werden, wenn mindestens zwei Drittel der Wasserfläche eisfrei sind. Das Ufer muss dabei frei zugänglich sein, es darf nicht vereist sein. Angeln durch ein in die Eisdecke geschlagenes Loch (Eisangeln) ist verboten.


    Ist in einem stehenden Gewässer ein roter Ball ausgebracht, so ist das Angeln dort untersagt. Dies ist der Fall bei Besatzmaßnahmen, Sauerstoffmangel, zu hohen Wassertemperaturen oder bei zu geringem Wasserstand. In Fließgewässern kann kein roter Ball gesetzt werden. Bei akuten Problemen an Fließgewässern werden die Mitglieder über Rundschreiben informiert. Auch wenn im Laufe der Zeit die rote Farbe der Bälle etwas blasser wird, ist das Angeln untersagt.


    Während des Gemeinschaftsangeln sind alle anderen Vereinsgewässer für den Fischfang gesperrt. Das Jugendangeln ist davon ausgenommen.


    Geräte


    In den Gewässern darf mit maximal zwei Handangeln mit je einem Einfachhaken geangelt werden. Zwillings– oder Drillingshaken sind nur beim Spinnfischen und Angeln mit Stellfisch erlaubt. Es ist nur eine Anbissstelle (Köder) pro Angel erlaubt.


    Der Gebrauch von maximal zwei Reusen zum Fang von gebietsfremden Krebsarten ist erlaubt. Dabei ist die aktuell gültige Hessische Fischereiverordnung zu beachten. Reusen müssen, analog zum Gebrauch von Angeln, im Sichtbereich des Nutzers unter ständiger Beobachtung ausgelegt sein. Andere Angler dürfen durch ihren Einsatz nicht übermäßig beeinträchtigt werden.


    Fliegenfischen und Kunstköder sind an allen fließenden Gewässern erlaubt. Während des Kunstköderfischens ("Blinkern") oder Fliegenfischens muss die zweite Rute eingezogen werden. Grundsätzlich ist zu anwesenden Friedfischanglern ein Mindestabstand von 20m einzuhalten.


    Für waidgerechtes Angeln ist das Angelgerät in einwandfreiem Zustand zu halten. Angelrute, Angelrolle, Wirbel, Karabiner, Vorfachschnur sowie Hakenart und -größe sind auf den zu erwartenden Fischfang einzustellen. Für den Fang stärkerer Fische muss entsprechend starkes Gerät eingesetzt werden.


    Fängig ausgelegte Angeln müssen in Sicht- und Griffweite gestellt und ständig beaufsichtigt werden. Ein Entfernen außer Sichtweite ist nicht erlaubt. Zur erforderlichen Angelausrüstung gehören immer ein Unterfangkescher mit möglichst großem Fangnetz, ein Maßband, ein Hakenlöser, ein Betäuber und ein Fischmesser. Alternativ kann, wo die Verhältnisse es erlauben, zusätzlich auch ein Fischgreifer mitgeführt und eingesetzt werden. Andere Landehilfen (Gaff etc.) sind nicht erlaubt.


    Für den Setzkescher gelten folgende Vorschriften: Mindestlänge des Keschers 3,50m, Mindestdurchmesser 50 Zentimeter. Der Kescher muss voll entfaltet im Wasser liegen. Es dürfen höchstens 6 kg Fisch gehältert werden.


    Während des Gemeinschaftsangeln ist die Nutzung von Kunstködern nicht erlaubt.  Beim Schleppangeln oder der Nutzung von Bodentastern muss auf Nachbarn Rücksicht genommen werden.


    Köder


    Die Friedfischangelei ist nur mit Einfachhaken erlaubt.


    Der lebende Köderfisch ist als Köder verboten. Maximal 6 Köderfische pro Angeltag dürfen mit der Stipprute oder einem Senknetz gefangen werden. Karpfen, Schleie, Barben, Nasen, Forellen, Äschen, Aal, Hecht, Zander sowie geschonte und geschützte Arten sind als Köderfische nicht gestattet. Sollten diese Fischarten oder größere Weißfische mit dem Senknetz gefangen werden, müssen sie sofort zurückgesetzt werden. Während des Fischens mit dem Senknetz sind alle Angelruten einzuziehen. 


    Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 20.03.2022 sind alle Teiche unseres Vereins vom 01.02. bis 31.05 eines jeden Jahres für das Fischen mit Kunstködern und Köderfischen gesperrt. Für Unsere Fließgewässer gilt das gleiche Verbot jedes Jahr vom 01.02. bis 31.03..


    Als Kunstköder gelten alle Köder aus künstlichen Materialien, ausgenommen künstliche Fliegen und Streamer kleiner 5 cm. Dazu zählen z. B., aber nicht ausschließlich:

    - Spinner, inkl. Spinnerbaits, Chatterbaits, usw.

    - Wobbler, inkl. Stickbaits, Crankbaits, Popper, Swimbaits, Jerkbaits, Pilker, usw.

    - Künstliche Fliegen größer als 5 cm, inkl. Streamer, Tuben, Popper, Meerforellenfliegen, usw.

    - Blinker, inkl. Spoons, Zocker, usw.

    - Gummiköder, wie z. B. Shads, Twister, Würmer, Skirtd Jigs, Creatures, Frogs, usw.


    Im Eschbach darf von der Autobahnbrücke bis zur Mündung in die Nidda nur mit Kunstködern mit Einfachhaken geangelt werden. Als Naturköder ist nur die Kirsche zulässig.


    Anfüttern ist an den Gewässern nur in geringem Maße (ein bis zwei Handvoll Futter) gestattet. Das kiloweise Einbringen von Futter sowie der Einsatz von gefärbten Futtermitteln ist untersagt. Vom Vorstand können kurzfristig über soziale Medien Anfütterverbote für einzelne Gewässer ausgesprochen werden, falls die Wasserwerte das erforderlich machen. Besonders bei hohen Luft- und Wassertemperaturen ist es daher ratsam sich zu informieren.


    Fangbeschränkungen: 


    Als Raubfische gelten an unseren Gewässern Hechte und Zander.


    Pro Angeltag dürfen zwei Raubfische oder zwei Karpfen gefangen werden, alternativ ein Raubfisch und ein Karpfen.


    Das Fanglimit bei Forellen liegt bei vier, sofern kein Raubfisch oder Karpfen gefangen wurde. Wurde ein Karpfen oder ein Raubfisch gefangen, sind nur noch zwei Forellen zulässig. Schleien sind wie Forellen zu werten.


    Bei den Gemeinschaftsangeln sind gesonderte Fang- und Rutenbeschränkungen möglich und werden rechtzeitig bekannt gegeben.


    Bei Nutzung der gemeinschaftlichen Befischung mit der IG-Nidda- und IG-Nidder-Karte gelten die Bestimmungen des Vereins, an dessen Strecke gefischt wird.


    Am Gewässer


    Aufgrund akuter Fischseuchengefahr ist das Aussetzen von Fischen in Gewässer, aus denen sie nicht stammen, verboten!


    Das Befahren der Wiesen und Äcker und Naturschutzgebiete, sowie Parken auf Feld- und Wiesenwegen ist verboten. Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Auch an den Teichen darf nur auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden, nicht am Angelplatz. 


    Es gilt alle Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden. Besondere Rücksicht muss auf Brutplätze genommen werden. Angler sind in erster Linie Natur- und Umweltschützer.


    Festgestelltes Fischsterben oder unnatürlich starke Gewässerverschmutzungen muss jeder Angler sofort der nächsten Polizeidienststelle oder den nächstgelegenen Behörden melden. Sodann muss der Vorstand und der zuständige Gewässerwart informiert werden. Der Alarmplan ist bei derartigen Vorfällen unbedingt zu beachten. 


    Als Wetterschutz dürfen Anglerschirme, Zelte und Ähnliches ohne Boden verwendet werden. Das Aufstellen und Benutzen von Zelten mit Boden, sowie Einrichtung von Feuerstellen am Gewässer, sind nicht gestattet. Die Benutzung eines Gasgrills ist erlaubt, sofern keine erhöhte Waldbrandgefahr besteht. Mitgenommene Haustiere müssen angeleint und unter persönlicher Kontrolle gehalten werden. Abschneiden von Astgabeln sowie alle sonstigen Beschädigungen von Pflanzen sind untersagt. Musik darf nur so laut gespielt werden, dass niemand gestört wird. 


    Beim Verlassen des Angelplatzes muss der eigene Abfall korrekt entsorgt werden. Bitte vergewissern Sie sich, ob am Gewässer alles seine Ordnung hat. Wir danken allen, die auch einmal aus eigener Veranlassung am Gewässer aufräumen.


    Nach dem Fang


    Gesetzliche Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten.


    Der gehakte und gelandete Fisch darf keinem übermäßigem Stress ausgesetzt werden. Bei der Landung muss der Fisch mit einem Unterfangkescher oder, wo möglich und sinnvoll, einem Fischgreifer dem Wasser entnommen werden. Daraufhin muss er mit einem feuchten Tuch oder nassen Händen aufgenommen und der Haken behutsam mit einem Hakenlöser entfernt werden. Untermaßige oder in ihrer Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich zurückzusetzen. Ist der Haken zu tief geschluckt worden, so ist die Schnur knapp über dem Maul abzuschneiden und der Fisch zurückzusetzen. Fische, die das Maß haben und keiner Schonzeit unterliegen, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie müssen betäubt und durch Herzstich getötet werden. Gehälterte Fische dürfen nicht gegen neu gefangene Fische ausgetauscht werden. 


    Der Tausch oder Verkauf von geangelten Fischen ist nach dem Gesetz verboten. Geangelte Fische sind dem menschlichen Verzehr zuzuführen.


    Fangmeldungen 


    Alle entnommenen Fische müssen auf der Fangmeldung eingetragen werden. Die Fangmeldungen für das vergangene Jahr muss bis zum 15. Februar des neuen Jahres an den 1. Kassenwart geschickt werden (fangergebnisse@frankfurter-fv.de). Nur bei vorliegender Fangmeldung und pünktlich gezahltem Beitrag wird die Angelkarte für das neue Jahr ausgehändigt. 


    Verpflichtung


    Jedes Mitglied ist zur Einhaltung der Gewässerordnung verpflichtet. Im Falle von Verstößen werden Disziplinarverfahren vom Vorstand geprüft (Satzung § 6). 



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