Neben der Aufnahmegebühr von 260 EUR erheben wir einen Jahresbeitrag von 120 EUR. Für Ehepartner gibt es Ermäßigungen.
Ja, ein Fischereischein ist verpflichtend.
Nein, der Jahresbeitrag wird im ersten Jahr anteilig erhoben.
Nein, es gibt keine Pflichtarbeitsstunden. Die Teilnahme an Arbeitsdiensten ist freiwillig.
Kinder bis zum 10. Geburtstag fallen unter die Helferregelung und können mit einem Vereinsmitglied gemeinsam angeln.
Mit Beginn des 10. Lebensjahres sind der Jugendfischereischein sowie eine Mitgliedschaft im Verein bzw. eine Gastkarte Pflicht, um an unseren Gewässern angeln zu können. In diesem Fall können von den Kindern und Jugendlichen maximal 2 Handangeln bedient werden, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein.
Ab 14 Jahren besteht die Möglichkeit den Fischereischein zu erwerben.
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